Stiftung und Spende

Von einer Stiftung spricht man, wenn ein Vermögen einem bestimmten, auf Dauer angelegten Zweck unwiderruflich gewidmet wird.

Worin unterscheiden sich Stiftung und Spende?

Bei der Stiftung gilt der "Grundsatz der Substanzerhaltung": Das gestiftete Vermögen bleibt grundsätzlich "auf ewig" erhalten. Nur die Erträge, die aus dem Vermögen erwirtschaftet werden, dürfen für die Ziele der Stiftung ausgegeben werden. Eine Spende hingegen muss zeitnah, spätestens in dem auf den Zufluss folgenden zwei Kalenderjahren für Aufgaben oder Projekte ausgegeben werden ("Grundsatz der zeitnahen Mittelverwendung").

Stifter und Stifterinnen können Stiftungen individuell auf ihre persönliche Ziele und Vorstellungen zuschneiden. Sie können ihren Stiftungen eigene Namen geben und sich selbst in die Stiftungsarbeit einbringen. Spender und Spenderinnen haben indessen selten ein Mitspracherecht und nur eine geringe Kontrollmöglichkeit über die Verwendung ihrer Gelder.

Die steuerliche Anrechenbarkeit einer Spende ist auf den allgemeinen Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte begrenzt. Wegen der nachhaltigen und langfristigen Wirkung einer Stiftung ist der Stifter und die Stifterin steuerlich deutlich besser gestellt: Zusätzlich zum Spendenhöchstbetrag gilt der Stiftungshöchstbetrag von 1 Mio. Euro , der einmal innerhalb eines Jahrzehnts geltend gemacht werden kann. Jeder Ehegatte kann diesen Freibetrag in Anspruch nehmen.

Siehe auch "Steuerliche Vorteile"