Steuerliche Vorteile
Zuwendungen an gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Stiftungen können steuermindernd geltend gemacht werden. Auch die Stiftungen selbst genießen bedeutende Privilegien.
Steuerliche Vorteile für den Stifter und die Stifterin
Wer einer steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Stiftung einen Betrag zuwendet, kann diese Zuwendungen im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuermindernd geltend machen. Dadurch können die steuerpflichtigen Einkünfte in ihrer Höhe gesenkt und die Steuerlast herabgesetzt werden.
Allgemeiner Höchstbetrag
Zuwendungen an eine steuerbegünstigte Stiftung können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Abziehbare Zuwendungen, die die Höchstsätze überschreiten oder im Veranlagungszeitraum nicht berücksichtigt werden können, sind im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Veranlagungszeiträumen (unbegrenzter Spendenvortrag) als Sonderausgaben abzuziehen.
Alternativ können von Unternehmen bis zu vier Promille der Summe der Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter steuerlich geltend gemacht werden.
Höchstbetrag
Zuwendungen in den Vernögensstock von Stiftungen können bis zu 1 Mio. Euro zusätzlich als Sonderausgabe steuerlich abgesetzt werden. Dieser Betrag kann bei der Einkommen- und Gewerbesteuer – jedoch nicht bei der Körperschaftsteuer – entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren steuerlich geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren kann jeder Ehegatte den Höchstbetrag nutzen.
Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung
Bei der Übertragung von Vermögenswerten auf eine steuerbegünstigte Stiftung fallen keine Erbschaft-, Schenkung- oder Grunderwerbsteuern an. Das übertragene Vermögen bleibt ungeschmälert erhalten.
Steuerliche Vorteile für die Stiftung
Erträge
Steuerbegünstigte Stiftungen sind von Steuern auf Kapitalerträge und von der Körperschaftsteuer befreit, soweit es sich um Erträge aus der Verwaltung des eigenen Vermögens handelt. Unterhält eine Stiftung jedoch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, muss sie die Einkünfte und die Umsätze nach den üblichen steuerlichen Vorschriften versteuern.
Rechenbeispiel
für einen Stifter | für ein Stifter-Ehepaar | |
Gesamtbetrag der nachhaltigen jährlichen Einkünfte | 75.000 Euro | 150.000 Euro |
Berechnung des Zuwendungsabzugs | ||
Allgemeiner Höchstbetrag von 20 % der jährlichen Einkünfte für 10 Jahre | 150.000 Euro | 300.000 Euro |
Höchstbetrag für die Vermögensausstattung der Stiftung | 1.000.000 Euro | 2.000.000 Euro |
Maximal steuerlich abzugsfähige Dotation an eine steuerbegünstigte Stiftung in 10 Jahren | 1.150.000 Euro | 2.300.000 Euro |