Aktuelle Informationen zum Stiftungswesen

Der Verein fördert die Wissenschaft zum Stiftungswesen nicht nur durch Initiierung, Förderung oder Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, sondern auch dadurch, dass er aktuelle wissenschaftliche Publikationen über diese Homepage zugänglich macht.

Beiträge können dem Vorstand gern zur Auswahl zugeleitet werden.

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Wie wirkt die Förderung gemeinnütziger Projekte oder Einrichtungen durch Stiftungen?  –
Aktueller Forschungsstand zu Methoden sozialer Wirkungsmessung

Ein Bericht von Prof. Dr. Klaus Krummrich

Welche Stiftung hat nicht schon über folgenden Sachverhalt nachgedacht: Wir geben viel Geld für gute Zwecke aus. Aber welche sozialen Wirkungen hat unsere Förderung wirklich? Was sind die Auswirkungen für die angestrebte Zielgruppe und weitere Stakeholder? Und schließlich: Welche langfristigen Veränderungen erzielen wir bei unseren Stakeholdern und der Gesellschaft überhaupt?

Warum interessiert das? Es kann dazu beitragen, die Stiftungstätigkeit besser zu legitimieren. Es motiviert die Beteiligten an Fördermaßnahmen und macht die Maßnahmen transparenter. Schließlich kann es auch zu einer qualitativ besseren Auswahl von Förderprojekten und damit einem effizienteren Mitteleinsatz führen.

Diesen und weiteren Fragestellungen hat sich eine Forschergruppe des Wuppertaler Institut für Unternehmensforschung und Organisationspsychologie (WIFOP) an der Bergischen Universität Wuppertal (BUW) gewidmet. Mit Partnern zusammen (Stadtsparkasse Wuppertal, Wuppertaler Tafel und Stiftung für die Wissenschaft, Bonn) sind Methoden der sozialen Wirkungsmessung erforscht und an einem Praxisbeispiel erprobt worden.

Methoden der sozialen Wirkungsmessung werden bereits in (großen) angloamerikanischen Stiftungen und anderen philanthropischen Einrichtungen angewandt. Sie beruhen in erster Linie auf erweiterten Kosten-Nutzen-Analysen (z. B. Social Return on Investment), wobei direkte und indirekte Wirkungen einer Förderung möglichst quantifiziert und auch monetarisiert werden. Dabei werden monetäre Größen verwendet, die durch Analysen von Auswirkungen auf Stakeholder geschätzt werden. Die Analysen beruhen auf Studien, Marktpreisen oder auch auf Expertenmeinungen. Da sich Wirkungen häufig erst mit Zeitverzug bemerkbar machen, werden entstehende Cash Flows auch abgezinst.

Am Beispiel einer Spende der Stadtsparkasse Wuppertal sind Berechnungen verschiedener Wirkungsmaße vorgenommen worden. Sie zeigen alle an, dass mit der Spende (es handelte sich um ein Kühlfahrzeug) an die Wuppertaler Tafel ein (deutlich) positiver gesellschaftlicher Effekt verbunden ist. Die Anwendung der Methoden ist allerdings nicht ganz einfach, benötigt beachtliche personelle und finanzielle Ressourcen und erfordert auch eine enge Zusammenarbeit mit den geförderten Personen und Einrichtungen.

Sie haben Interesse an Methoden der sozialen Wirkungsmessung zur besseren Bewertung von Projekten und zur Transparenz der Nutzenstiftung? Das Forscherteam des WIFOP steht für weitere Informationen gerne zur Verfügung. Es forscht auch weiter an dem Thema. Ihr Ansprechpartner ist Herr Dr. Marc Herbrand, WIFOP, E-Mail: herbrand@wiwi.uni-wuppertal.de.

Der vollständige Forschungsbericht „Soziale Wirkungsmessung von Spenden-Aktivitäten“ (theoretische Analyse und Erprobung am Praxisbeispiel) ist bei der Bibliothek der BUW unter folgender Adresse abrufbar: https://elekpub.bib.uni-wuppertal.de/ubwhs/content/titleinfo/7741717.

Lehrgang Stiftungsmanagement: Erstmalig auch im Raum Köln/Bonn

Der Lehrgang „Stiftungsmanagement“ der Deutschen Stiftungsakademie ist seit vielen Jahren eine bekannte und bewährte Aus- und Fortbildungsmaßnahme, insbesondere für Organmitglieder und Mitarbeitende von Stiftungen sowie potentielle Stifterinnen und Stifter. Der Unterzeichner war dort jahrelang als Dozent und Prüfer tätig.

Der Lehrgang soll Kompetenzen für verantwortungsvolles, vorausschauendes und rechtssicheres Handeln vermitteln. Ziel ist die Erarbeitung von Grundlagen-, Orientierungs- und Fachwissen, um Menschen für Tätigkeiten in Stiftungen und gemeinnützigen Organisationen zu qualifizieren und zu professionalisieren. Der Lehrgang kann mit einer Prüfung abgeschlossen werden, nach deren Bestehen der Titel „Zertifizierte Stiftungsmanagerin (DSA)“ bzw. „Zertifizierter Stiftungsmanager (DSA) verliehen wird.

Bisher wurden die entsprechenden Kurse nur am Standort Berlin angeboten, was für Bonner Stiftungen und Stiftungsinteressierte mit entsprechenden Fahr- und Abwesenheitszeiten verbunden war. Erfreulicherweise wird der Lehrgang aber nun erstmalig im Januar 2026 auch in Köln angeboten. Er wird als Blocklehrgang durchgeführt und findet im Maternushaus in unmittelbarer Nähe zum Kölner Hauptbahnhof statt.

Das ist ein freudiger Anlass für mich, auf den „lokalen“ Lehrgang an dieser Stelle ausdrücklich hinzuweisen.

Für Interessierte aus der Bonner Stiftungswelt finden sich nähere Informationen auf der Website der DSA.

Dr. K. Jan Schiffer

 

Die besorgniserregende Situation bei der Stiftungsbehörde Köln

 

Videokonferenz mit der Stiftungsbehörde zu aktuellen Fragen

Uns allen, die wir in der Stiftungswelt tätig sind, ist bekannt, dass es bei den Stiftungsbehörden bundesweit zu zeitlichen und personellen Engpässen kommt. Von diesem Hintergrund durfte sich der Vorstand des Vereins für Bonner Stiftungen dieser Tage mit dem Leiter der Stiftungsbehörde in Köln, Herrn Dr. Schneider, in einer Videokonferenz austauschen. Wir haben insbesondere darüber gesprochen, wie von Seiten der Stiftungen und Stiftenden geholfen werden kann.

Klar ist, dass für außergewöhnliche Regelungen gute Begründungen zu liefern sind, die es der Behörde leichter machen, zu entscheiden. Wir wollen das gerne am Beispiel etwaiger Satzungsänderungsanträge erläutern. Der Stiftungsaufsicht würde es in dieser Situation helfen, wenn wir jeweils eine Synopse von bisherigen und künftigen Regeln erstellen und dabei zu den einzelnen Punkten zumindest auch kurze Begründungen angeben. Diese sind in den Fällen von § 85 Abs. 3 BGB ("...wenn dies der Erfüllung des Stiftungszwecks dient.") natürlich wesentlich einfacher zu erstellen, als in den Fällen der § 85 Abs. 1 und 2 BGB. Oftmals kann schon ein Zweizeiler ausreichen. Gegebenenfalls reicht auch der Hinweis auf „redaktionelle“ Änderungen, wenn etwa Namen konkreter Personen, die inzwischen verstorben sind, gestrichen werden.

Solch eine Synopse lässt sich heute mithilfe verschiedener Programme relativ leicht erstellen. Sie erfordert also nur einen geringen zeitlichen Zusatzaufwand, bietet aber auf der anderen Seite den beinahe sicheren Vorteil einer schnelleren, weil einfacheren Bearbeitung durch die Stiftungsbehörde.

Es bleibt also bei dem Grundsatz: Begründungen, bitte! Und zusätzlich eine leicht überprüfbare optische Aufbereitung, die umfangreiches Blättern in den Akten entbehrlich macht. Die synoptische Darstellung ist dabei auch gegenüber einer Darstellung im „Änderungsmodus“ vorzugswürdig . Wird letzterer trotzdem genutzt, sollte zumindest in der Kommentarfunktion jeweils eine Begründung für die jeweilige konkrete Änderung angegeben werden.

Das wollen wir gerne für uns alle festhalten. Wir werden es auch an anderer Stelle propagieren, denn in der Stiftungswelt sitzen wir ja im Interesse der Sache letztlich alle in einem Boot.

Frohes Gelingen!

Dr. K. Jan Schiffer

 

Zuwendungsempfängerregister

Zum 1. Januar 2024 ist das Zuwendungsempfängerregister (ZER) an den Start gegangen. In diesem öffentlich einsehbaren Register werden zukünftig alle Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts geführt, an die steuerbegünstigt Zuwendungen (Spenden) geleistet werden können. Somit sind auch die Stiftungen erfasst. Was in diesem Zusammenhang seitens den jeweiligen Stiftungen zu prüfen und zu veranlassen ist, finden Sie hier.

 

Neufassung der Landesstiftungsgesetze

Nach der zum 01.07.2023 in Kraft getretenen Reform des Stiftungsrechts sind mittlerweile die Mehrzahl der Landesstiftungsgesetze zur Anpassung an den neuen rechtlichen Rahmen reformiert worden, so auch das Stiftungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (StiftG NRW).

Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat zu allen bisherigen neuen Landesstiftungsgesetzen eine Detailanalyse vorgenommen. Die Detailanalyse zum StiftG NRW finden Sie hier.

Einen Überblick über den Stand der Neufassungen finden Sie auch auf www.stiftungsrecht-plus.de.

 

Informationen zur Stiftungsrechtsreform

Am 1. Juli 2023 tritt die Stiftungsrechtsreform in Kraft. Der Stifterverband und das Deutsche Stiftungszentrum (DSZ) haben den Reformprozess von Beginn an begleitet. Im Rahmen verschiedener Anhörungen wurden Änderungsvorschläge eingebracht, die den Fokus auf die Verbesserung von Gestaltungsmöglichkeiten für Stifterinnen und Stifter sowie von Handlungsfreiräumen für Stiftungsverantwortliche legen. Das verabschiedete Gesetz greift einen Großteil der Forderungen auf, für die sich Stifterverband und DSZ gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen und der Wissenschaft eingesetzt haben. Als Orientierungshilfe für Stifterinnen, Stifter und Stiftungen dient die Ausgabe der "Roten Seiten 05.2021", eine Beilage des Fachmagazins "Stiftung & Sponsoring". Auf Wunsch senden wir Ihnen diese Broschüre gern zu. Bitte nehmen Sie hier Kontakt auf.

Den Text des auf den Referentenentwurf folgenden Regierungsentwurfs vom 03.02.2021 finden Sie hier.

Ein kritischer Gegenentwurf von insgesamt elf im Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht ausgewiesene Professorinnen und Professoren (sog. „Professorenentwurf“) wurde als Beilage zur Ausgabe 10/2020 der „ZIP-Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“ veröffentlicht, sehen Sie dazu auch hier und hier.

Die Stellungnahme von Herrn Professor Dr. Hüttemann im Rahmen einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 5. Mai 2021, im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag können Sie hier lesen.